Während der Amtsstunden der Zollämter vorgenommene Bestätigungen auf den Eingangsvormerkscheinen, die nach diesem Abkommen verwendet werden, sind gebührenfrei.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Während der Amtsstunden der Zollämter vorgenommene Bestätigungen auf den Eingangsvormerkscheinen, die nach diesem Abkommen verwendet werden, sind gebührenfrei.