Ein Transport von außergewöhnlich schweren oder sperrigen Waren mit Carnet TIR darf über nicht mehr als ein Abgangszollamt und ein Bestimmungszollamt durchgeführt werden.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ein Transport von außergewöhnlich schweren oder sperrigen Waren mit Carnet TIR darf über nicht mehr als ein Abgangszollamt und ein Bestimmungszollamt durchgeführt werden.