Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ist ein die Zollbehörden zufriedenstellender Nachweis erbracht worden, daß die den Gegenstand eines Carnet TIR bildenden Waren durch höhere Gewalt untergegangen sind, so wird Befreiung von den üblicherweise zu erhebenden Abgaben gewährt.