Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ersuchen, Mitteilungen und Einwendungen

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen unterrichtet alle Vertragsparteien und alle in bezeichneten Staaten von allen Ersuchen, Mitteilungen und Einwendungen auf Grund der und 60, und vom Datum des Inkrafttretens einer Änderung.