Jede Vertragspartei veröffentlicht ein Verzeichnis der zur Durchführung von TIR-Versendungen zugelassenen Abgangszollämter, Durchgangszollämter und Bestimmungszollämter. Benachbarte Vertragsparteien verständigen sich im gegenseitigen Einvernehmen über die entsprechenden Grenzzollämter und deren Öffnungszeiten.
Schriftgröße: 100 %
