Kapitel V
ERLÄUTERUNGEN
Die Erläuterungen in Anlage 6 und 7 Teil III enthalten Auslegungen einiger Bestimmungen dieses Abkommens und seiner Anlagen. Sie geben auch einige empfohlene Praktiken wieder.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kapitel V
ERLÄUTERUNGEN
Die Erläuterungen in Anlage 6 und 7 Teil III enthalten Auslegungen einiger Bestimmungen dieses Abkommens und seiner Anlagen. Sie geben auch einige empfohlene Praktiken wieder.