Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kapitel V

VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

Dieses Abkommen hindert die Vertragsparteien nicht, aufgrund innerstaatlicher Bestimmungen oder aufgrund zweiseitiger oder mehrseitiger Abkommen weitergehende Erleichterungen zu gewähren, sofern diese nicht die Anwendung dieses Abkommens beeinträchtigen.