Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

. Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen für die bescheidmäßige Übertragung der operationellen Abwicklung von Ausgangsbestätigungen im Sinne des an private Unternehmen und deren Durchführung im Rahmen eines Informatikverfahrens.