Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. Abschnitt

Schluss- und Übergangsbestimmungen

Kosten

. Ob und inwieweit für die Kosten von Such- und Rettungsmaßnahmen Ersatz zu leisten ist, richtet sich nach den Bestimmungen des Sozialversicherungs- und Zivilrechts.