Theoretische Privatpilotenprüfung
. Inhalt der theoretischen Prüfung (§ 18) für Privatpiloten sind die folgenden Gegenstände in dem Umfang, wie sie für Privatpiloten von Bedeutung sind:
1. Luftfahrtrecht,
2. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse,
3. Flugleistung und Flugplanung,
4. Menschliches Leistungsvermögen,
5. Meteorologie,
6. Navigation,
7. Flugbetriebliche Verfahren,
8. Aerodynamik.
Beachte: Zum In-Kraft-Treten vgl. § 167 Abs. 2.
