Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Theoretische Privatpilotenprüfung

. Inhalt der theoretischen Prüfung (§ 18) für Privatpiloten sind die folgenden Gegenstände in dem Umfang, wie sie für Privatpiloten von Bedeutung sind:

1. Luftfahrtrecht,

2. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse,

3. Flugleistung und Flugplanung,

4. Menschliches Leistungsvermögen,

5. Meteorologie,

6. Navigation,

7. Flugbetriebliche Verfahren,

8. Aerodynamik.

Beachte: Zum In-Kraft-Treten vgl. § 167 Abs. 2.