j. Bordfunker
Berechtigung für Bordfunker
. Der Bordfunkerschein berechtigt, den Funktelegraphiedienst und den Funktelefoniedienst an Bord von Zivilluftfahrzeugen im Fluge selbständig auszuüben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
j. Bordfunker
Berechtigung für Bordfunker
. Der Bordfunkerschein berechtigt, den Funktelegraphiedienst und den Funktelefoniedienst an Bord von Zivilluftfahrzeugen im Fluge selbständig auszuüben.