Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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j. Bordfunker

Berechtigung für Bordfunker

. Der Bordfunkerschein berechtigt, den Funktelegraphiedienst und den Funktelefoniedienst an Bord von Zivilluftfahrzeugen im Fluge selbständig auszuüben.