i. Bordnavigatoren
Grundberechtigung für Bordnavigatoren
. Der Bordnavigatorenschein berechtigt, die Aufgaben eines Bordnavigators an Bord von Zivilluftfahrzeugen im Fluge, insbesondere die Feststellung des jeweiligen Standortes und die Berechnung des Kurses, selbständig durchzuführen (Grundberechtigung für Bordnavigatoren).
