Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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i. Bordnavigatoren

Grundberechtigung für Bordnavigatoren

. Der Bordnavigatorenschein berechtigt, die Aufgaben eines Bordnavigators an Bord von Zivilluftfahrzeugen im Fluge, insbesondere die Feststellung des jeweiligen Standortes und die Berechnung des Kurses, selbständig durchzuführen (Grundberechtigung für Bordnavigatoren).