Verlängerung der Berechtigung für Bordtelefonisten
. Für die Verlängerung der Berechtigung gemäß hat der Bewerber nachzuweisen, dass er während der letzten 12 Monate vor der Antragstellung bei Flügen von insgesamt mindestens 50 Stunden Dauer als Bordtelefonist tätig war.
