Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Praktische Bordfunkerprüfung

. Die praktische Prüfung für Bordfunker besteht darin, dass der Bewerber bei einem Prüfungsflug Funkverbindung mit der Flugsicherungsstelle aufzunehmen, wenigstens 15 Minuten lang aufrechtzuerhalten und die aufgenommenen Weisungen weiterzugeben bzw. durchzuführen hat.