Ausnahmen
. Die Bestimmungen des gelten sinngemäß für die Führung der Farben und des Wappens der Republik Österreich.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausnahmen
. Die Bestimmungen des gelten sinngemäß für die Führung der Farben und des Wappens der Republik Österreich.