Umfang der Kennzeichnung
. Die Kennzeichnung umfasst
1. die Anbringung des Kennzeichens ( bis 21) und
2. bei Luftfahrzeugen schwerer als Luft mit eigenem Antrieb und Luftfahrzeugen leichter als Luft mit eigenem Antrieb sowie Freiballonen und Ultraleichtluftfahrzeugen gemäß bis d und lit. f und g die Anbringung des Erkennungsschildes ().
