Zeugnisse
. Die eingetragenen Ausbildungseinrichtungen und die Veranstalter von eingetragenen Lehrgängen haben den Teilnehmern über die Erreichung der Ausbildungsziele Zeugnisse auszustellen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zeugnisse
. Die eingetragenen Ausbildungseinrichtungen und die Veranstalter von eingetragenen Lehrgängen haben den Teilnehmern über die Erreichung der Ausbildungsziele Zeugnisse auszustellen.