Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umfang

. Die Ausbildung zum Mediator umfasst einen theoretischen und einen anwendungsorientierten Teil in der sich aus den Anlagen 1 bis 4 zu dieser Verordnung ergebenden Dauer, sofern sich aus der Anwendung des im Einzelfall nichts anderes ergibt.

Beachte: Zum In-Kraft-Treten vgl. .