Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einstweilige Maßnahmen

Jede Vertragspartei sieht in ihrem innerstaatlichen Recht vor, dass die Gerichte die erforderlichen Maßnahmen treffen können, um die Rechte und Interessen der Parteien in Zivilverfahren zu wahren, die wegen einer Korruptionshandlung eingeleitet worden sind.