Getrennte Buchführung
. Anbieter von Zugangsberechtigungssystemen haben hinsichtlich dieser Tätigkeit getrennt Buch zu führen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Getrennte Buchführung
. Anbieter von Zugangsberechtigungssystemen haben hinsichtlich dieser Tätigkeit getrennt Buch zu führen.