Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Urschrift

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

Nach Beschlussfassung durch die Landesregierung am 28. Juni 2024 hat der Salzburger Landtag den Abschluss der Vereinbarung am 2. Oktober 2024 gemäß Art 50 Abs 1 L-VG genehmigt. Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem mit 1. Jänner 2024 in Kraft.