Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Urschrift

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Zielsteuerung-Gesundheit am 27. Juni 2024 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.

Diese Vereinbarung ist gemäß mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.