Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entscheidungen zur Zielsteuerung-Gesundheit auf Bundesebene

In den Angelegenheiten der Zielsteuerung-Gesundheit erfolgen in der Bundes-Zielsteuerungskommission ( der Vereinbarung gemäß über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens) zu nachstehenden Punkten Festlegungen (Beschlüsse):

1. Beratung über den Entwurf für den Zielsteuerungsvertrag gemäß

2. Koordination, Abstimmungen und Festlegungen aller aus dem Zielsteuerungsvertrag inkl. Finanzzielsteuerung resultierenden Aufgaben

3. Jahresarbeitsprogramme zur konkreten Umsetzung des Zielsteuerungsvertrags

4. Zur Verwendung und Abrechnung der zusätzlichen Mittel gemäß der Vereinbarung gemäß über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

5. Zu Projekten bzw. Einsatz der Mittel im Bereich Digitalisierung/eHealth gemäß der Vereinbarung gemäß über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

6. Abnahme des Konzepts zur zielgerichteten, qualitätsvollen und verbindlichen Steuerung von Patientenwegen gemäß der Vereinbarung gemäß über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

7. Monitoring und Berichtswesen gemäß einschließlich des Finanzzielsteuerungsmonitorings

8. Wahrnehmung von Agenden zum Sanktionsmechanismus gemäß bis

9. Rahmenregelungen für vertragliche und gemeinsam von Sozialversicherung und Ländern zu verantwortende sektorenübergreifende Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen auf Landesebene; Erarbeitung, Erprobung von Abrechnungsmodellen für eine sektorenübergreifende Finanzierung des ambulanten Bereichs

10. (Weiter-) Entwicklung von Vergütungssystemen

11. Qualität inkl. der Einrichtung eines Qualitätsrats zur Steuerung und Koordinierung der Qualitätsarbeit im österreichischen Gesundheitswesens

12. Grundsätze, Ziele und Methoden für die Planungen einschließlich Planung Großgeräte intra- und extramural im Österreichischen Strukturplan Gesundheit und in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit

13. Angelegenheiten des Österreichischen Strukturplans Gesundheit einschließlich Planung Großgeräte (intra- und extramural)

14. Angelegenheiten der transparenten Darstellung, der vollständigen Budgetierung und der Rechnungsabschlüsse der Krankenanstalten bzw. Krankenanstaltenverbände sowie der transparenten Darstellung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Sozialversicherung für den extramuralen Bereich

15. Grundsätze und Ziele für die Verwendung der Mittel zur Stärkung der Gesundheitsförderung

16. Entwicklung von Projekten zur Gesundheitsförderung

17. Evaluierung der von der Bundes-Zielsteuerungskommission wahrgenommenen Aufgaben