Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Stoppflächenbefeuerung

Auf die Befeuerung von Stoppflächen finden die Bestimmungen des und 2 und und 2 mit der Maßgabe Anwendung, daß die Stoppflächenfeuer pisteneinwärts rotes Licht zeigen und pistenauswärts abgedeckt sein müssen.