3. Abschnitt – Markierung von befestigten Bewegungsflächen
. Markierungsfarbe
Die Farbe der Markierungen von befestigten Bewegungsflächen muß gelb sein, soweit im nichts anderes bestimmt wird.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt – Markierung von befestigten Bewegungsflächen
. Markierungsfarbe
Die Farbe der Markierungen von befestigten Bewegungsflächen muß gelb sein, soweit im nichts anderes bestimmt wird.