. Fallschirmspringer-Landefläche
Für Fallschirmspringer vorgesehene Landeflächen auf Zivilflugplätzen müssen einen Radius von mindestens 100 m aufweisen. Inmitten dieser Landefläche muß eine Zielkreisfläche mit einem Radius von mindestens 10 m vorhanden sein, die aus der Luft erkennbar ist.
