Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zivilflugplatzbenützende

. Zivilflugplatzbenützende nehmen Anlagen oder Einrichtungen eines Zivilflugplatzes in Anspruch. Zivilflugplatzbenützende sind insbesondere

1. Luftfahrzeughalter,

2. Luftfahrzeugbesatzungsmitglieder,

3. Fluggäste,

4. Flugplatzbesucher bzw. Flugplatzbesucherinnen und

5. am Flugplatz tätige Personen.