Zivilflugplatzbenützende
. Zivilflugplatzbenützende nehmen Anlagen oder Einrichtungen eines Zivilflugplatzes in Anspruch. Zivilflugplatzbenützende sind insbesondere
1. Luftfahrzeughalter,
2. Luftfahrzeugbesatzungsmitglieder,
3. Fluggäste,
4. Flugplatzbesucher bzw. Flugplatzbesucherinnen und
5. am Flugplatz tätige Personen.
