Meldungen betreffend die Betriebsbereitschaft
. Jeder Zivilflugplatzhalter ist unbeschadet der Bestimmungen des verpflichtet, der gegebenenfalls auf dem Zivilflugplatz befindlichen Flugplatzkontrollstelle oder/und der Austro Control GmbH sowie der zuständigen Behörde unverzüglich alle Umstände bekanntzugeben, die für die Sicherheit des Flugplatzbetriebes von Bedeutung sein können.
