Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Handlungsfähigkeit des Zivildienstpflichtigen in allen nach diesem Bundesgesetz vorgesehenen Verfahren ist durch seine Minderjährigkeit nicht beschränkt. Gleiches gilt für die Abgabe der Erklärung gemäß und im Verfahren nach .