Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Personen, die am 1. Jänner 1975 anerkannte Waffendienstverweigerer im Sinne des des Wehrgesetzes, BGBl. Nr. 181/1955, waren, gelten als Zivildienstpflichtige im Sinne dieses Bundesgesetzes.

(Anm.: Abs. 2 und 3 entfällt; Art. IV Z 2 der Kundmachung.)