Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einberufung der konstituierenden Sitzung des Bundesausschusses

. Spätestens drei Monate nach Verlautbarung der Wahlergebnisse der erstmaligen Wahlen in die Landeszahnärztekammern hat der/die provisorische Präsident/Präsidentin der Österreichischen Zahnärztekammer den Bundesausschuss zur konstituierenden Sitzung einzuberufen.