3. Abschnitt
Rechte und Pflichten der Funktionäre/Funktionärinnen
Ausübung des Mandats
. (1) Funktionäre/Funktionärinnen gemäß sind bei der Ausübung ihres Mandats an keinen Auftrag gebunden.
(2) Sie üben ihre Tätigkeit unbeschadet der Aufwandsentschädigungen gemäß ehrenamtlich aus.
(3) Funktionären/Funktionärinnen darf in der pflichtgemäßen Ausübung ihres Mandats kein Nachteil erwachsen.
