Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eingeschränkte Zusatzprüfung

.  Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz kann eine eingeschränkte Zusatzprüfung gemäß § 27 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) im Lehrberuf Zahntechnik abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Prüfarbeit eingeschränkt auf die Anwendung digitaler Techniken in der Zahntechnik. Für diese Zusatzprüfung gelten und 12 sinngemäß.