Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen

. (1) Die Bestimmungen der bis 4, 14 und 15 betreffend die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz treten mit 1. Juli 2009 in Kraft.

(2) Die Bestimmungen der bis 13 betreffend die Lehrabschlussprüfung für den Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz treten mit 1. Juli 2010 in Kraft.

(3) Die und 15 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 385/2023 treten mit dem der Kundmachung folgendem Tag in Kraft.