Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vertrags-Gruppenpraxen

. Für die Auswahl von Vertrags-Gruppenpraxen sind die sich jeweils gemeinsam bewerbenden Zahnärztinnen/Zahnärzte als Team zu bewerten, wobei die nach zu erfüllenden Kriterien auf jede einzelne Gesellschafterin/jeden einzelnen Gesellschafter anzuwenden sind und die Bewertung nach teambezogen zu erfolgen hat.