Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die noch unerledigten österreichischen und schweizerischen Forderungen aus dem früheren schweizerisch-deutschen Verrechnungsverkehr, einschließlich der auf Sperrkonten liegenden Beträge, werden im Rahmen des jeweils zwischen Österreich und der Schweiz bestehenden Zahlungsabkommens überwiesen.