Professoren/Professorinnen mit ausländischen zahnmedizinischen Doktoraten
. Die im Ausland erworbenen zahnmedizinischen Doktorate von Professoren/Professorinnen eines zahnmedizinischen Fachs, die
1. aus dem Ausland an eine Medizinische Universität in der Republik Österreich berufen wurden und
2. die Lehrbefugnis als Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen erworben haben,
gelten als in Österreich nostrifizierte Doktorate der Zahnheilkunde.
