2. Hauptstück
Übergangsbestimmungen des zahnärztlichen Berufs und Dentistenberufs
1. Abschnitt
Fachärzte/Fachärztinnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Anwendung des 1. Hauptstücks
. Für Fachärzte/Fachärztinnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sind die Bestimmungen des 1. Hauptstücks anzuwenden, soweit sich aus den Bestimmungen dieses Abschnitts nicht anderes ergibt.
