Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Hauptstück

Übergangsbestimmungen des zahnärztlichen Berufs und Dentistenberufs

1. Abschnitt

Fachärzte/Fachärztinnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Anwendung des 1. Hauptstücks

. Für Fachärzte/Fachärztinnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sind die Bestimmungen des 1. Hauptstücks anzuwenden, soweit sich aus den Bestimmungen dieses Abschnitts nicht anderes ergibt.