Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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6a. Abschnitt

Fachzahnärzte/Fachzahnärztinnen für Kieferorthopädie

Fachzahnärztliche Qualifikation für Kieferorthopädie

. Angehörige des zahnärztlichen Berufs, die gemäß bzw. 52 zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs berechtigt sind, verfügen über eine anerkannte fachzahnärztliche Qualifikation für Kieferorthopädie, wenn sie

1. einen Qualifikationsnachweis über eine postpromotionelle fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie gemäß oder

2. eine Qualifikation in der Kieferorthopädie im Rahmen der erworbenen Rechte gemäß oder

3. eine Anerkennung als fachzahnärztlichen Qualifikationsnachweis in der Kieferorthopädie gemäß

erworben haben.