Vorrathaltung von Arzneimitteln
. Angehörige des zahnärztlichen Berufs sind verpflichtet, die zur Ausübung ihres Berufs notwendigen Arzneimittel vorrätig zu halten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vorrathaltung von Arzneimitteln
. Angehörige des zahnärztlichen Berufs sind verpflichtet, die zur Ausübung ihres Berufs notwendigen Arzneimittel vorrätig zu halten.