Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unselbständige Berufsausübung

. Studierende der Zahnmedizin sind zur unselbständigen Ausübung zahnärztlicher Tätigkeiten nur unter Anleitung und Aufsicht der ausbildenden Angehörigen des zahnärztlichen Berufs berechtigt.