Zusätzliche Entschädigung
. Der Ersatz eines Schadens, der über die Regelungen gemäß den und 81 hinaus geht, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zusätzliche Entschädigung
. Der Ersatz eines Schadens, der über die Regelungen gemäß den und 81 hinaus geht, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen.