Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zugänglichkeit der Informationen und der Vertragsbedingungen

. Der Zahlungsdienstnutzer kann jederzeit während der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags die Vorlage der Vertragsbedingungen und der Informationen gemäß in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen.