Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Informationen für den kontoführenden Zahlungsdienstleister durch einen Zahlungsauslösedienst

. Erfolgt die Auslösung eines Zahlungsauftrags durch einen Zahlungsauslösedienstleister, hat er dem kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers die Referenz des Zahlungsvorgangs zugänglich zu machen.