Beweislast hinsichtlich der Informationsanforderungen
. Dem Zahlungsdienstleister obliegt der Beweis dafür, dass er den Informationspflichten dieses Hauptstücks nachgekommen ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beweislast hinsichtlich der Informationsanforderungen
. Dem Zahlungsdienstleister obliegt der Beweis dafür, dass er den Informationspflichten dieses Hauptstücks nachgekommen ist.