← Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Historische Fassung vom 23.09.2021 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

Beweislast hinsichtlich der Informationsanforderungen

. Dem Zahlungsdienstleister obliegt der Beweis dafür, dass er den Informationspflichten dieses Hauptstücks nachgekommen ist.