Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Alle von Kriegsschiffen der Kriegführenden innerhalb der Küstengewässer einer neutralen Macht begangenen Feindseligkeiten, mit Einschluß der Wegnahme und der Ausübung des Durchsuchungsrechtes, stellen eine Neutralitätsverletzung dar und sind unbedingt untersagt.