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Die im vorgesehenen Abzeichen dürfen sowohl in Friedensals auch in Kriegszeiten nur zum Schutze und zur Bezeichnung der dort erwähnten Schiffe gebraucht werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die im vorgesehenen Abzeichen dürfen sowohl in Friedensals auch in Kriegszeiten nur zum Schutze und zur Bezeichnung der dort erwähnten Schiffe gebraucht werden.