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Finden Kriegsunternehmungen zwischen Land- und Seestreitkräften der Kriegführenden statt, so sollen die Bestimmungen dieses Übereinkommens nur für die eingeschifften Streitkräfte Anwendung finden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Finden Kriegsunternehmungen zwischen Land- und Seestreitkräften der Kriegführenden statt, so sollen die Bestimmungen dieses Übereinkommens nur für die eingeschifften Streitkräfte Anwendung finden.