Die während des Verfahrens erlassenen Bescheide und die schriftlich oder vor der Behörde mündlich zu Protokoll abgegebenen Erklärungen sind auch für die Rechtsnachfolger bindend.
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Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Die während des Verfahrens erlassenen Bescheide und die schriftlich oder vor der Behörde mündlich zu Protokoll abgegebenen Erklärungen sind auch für die Rechtsnachfolger bindend.